Wie heute, am 2. April 2010, in einem Standard-Interview mit Wissenschaftsministerin Karl bekannt wurde, wird E-Voting nicht weiter bei ÖH-Wahlen eingesetzt.
E-Voting widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der freien, geheimen und persönlichen Wahl – endlich hat dies auch das Ministerium erkannt!
sagt Eva Pentz, Aktivistin der Grünen & Alternativen StudentInnen. Die GRAS hatte zuvor die ÖH-Wahl von 2009 an 13 Universitäten wegen E-Voting angefochten und hat angekündigt, mit den Klagen bis zum VfGH zu gehen. Wir berichteten davon.
Die wesentlichen Kritikpunkte von papierwahl.at und anderen GegnerInnen von E-Voting waren und sind
- die verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken (die Gefährdung des freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts)
- die Möglichkeit das Wahlverhalten abzurufen oder die Wahlergebnisse zu manipulieren
- die mangelnde Nachvollziehbarkeit für die WählerInnen
Für eine vollständige Auflistung der Kritikpunkte siehe hier. Der lange angekündigte E-Voting-Evaluierungsbericht des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde nun endlich veröffentlicht.
Er zeigt, dass sich E-Voting als technologiebasiertes Wahlverfahren im Internet bewährt hat. Aber die Bürgerkarte, die ja für die Online-Stimmabgabe nötig ist, ist noch nicht so weit verbreitet, wie es notwendig wäre. Das war ein klarer Hemmschuh.
meinte Ministerin Karl zu dem Bericht – nach wie vor von E-Voting überzeugt. LeserInnen von papierwahl.at können sich selbst ein Bild machen von dem Bericht auf E-Voting.cc – der Seite des unabhängigen Projektbeauftragten Robert Krimmer (siehe weiter unten).
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Update: “Dicker Bericht, dünne Ergebnisse” schreibt derstandard.at zu dem 50.000 € teuren Bericht von Krimmer. Weiter: “Die Ergebnisse, zu denen diejenigen, die auch für die Umsetzung von E-Voting zuständig waren, gekommen sind, sind wenig überraschend.”
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